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Fremdwährungsreporting

Fremdwährungsgeschäfte sind beim IB in der Berichterstattung nicht geeignet enthalten und müssen selbst ermittelt werden. Die manuelle Abbildung der Fremdwährungsgeschäfte ist sehr aufwendig, daher wird im Rahmen der Finanzübersichtserstellung ein automatisiertes Verfahren verwendet.

Steuerrelevant i. S. des § 23 EStG ist eine Fremdwährungs-Transaktion, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung des jeweiligen Fremdwährungsbetrages nicht mehr als ein Jahr beträgt und echte Anschaffungen und Veräußerungen betroffen sind.

Als direkte Devisen Veräußerung bezeichnen wir eine Veräußerung die mit keiner Wertpapiertransaktion verknüpft ist, d.h. nur den Devisenverkauf umfasst.

Eine Umrechnung in EUR erfolgt gemäß der EZB Kursverfügbarkeit für USD, JPY, BGN, CZK, DKK, GBP, HUF, PLN, RON, SEK, CHF, ISK, NOK, TRY, AUD, BRL, CAD, CNY, HKD, IDR, ILS, INR, KRW, MXN, MYR, NZD, PHP, SGD, THB, ZAR.

Die Kategorisierung in „echte“ und „unechte“ Währungstransaktionen wird in der Auswertung wie folgt zugeordnet:

KategorieEchte AnschaffungUnechte AnschaffungUnechter VeräußerungEchte Veräußerung
VorgangErwerb der Fremdwährung im Rahmen einer TransaktionZugang von Fremdwährung auf dem Fremdwährungskonto außerhalb eines AnschaffungsvorgangsAbgang vom Fremdwährungskonto außerhalb eines VeräußerungsvorgangsAbgang der Fremdwährung im Rahmen eines Veräußerungsvorgangs
BeispielKauf von Devisen, Verkauf einer Aktie in FremdwährungDividende oder Zinsen in fremder WährungBezahlung von Gebühren im Fremdwährung ausserhalb einer TransaktionKauf einer Aktie in fremder Währung. Somit Tausch (Veräußerung) der fremden Währung in eine Aktie.