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Finanzübersicht Version 1.4

Die Zuordnung von Optionsverlusten zu den Anschaffungskosten des Basiswerts gemäß § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG war bisher eine Methode, um die steuerliche Behandlung von Verlusten aus Optionsgeschäften in spätere Veranlagungszeiträume vorzutragen. Der Bundestag beschloss im Oktober 2024 die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte. Durch die Aufhebung dieser Beschränkung können Verluste aus Termingeschäften nun vollständig mit Gewinnen aus Termingeschäften sowie anderen Kapitaleinkünften, wie Dividenden, verrechnet werden. Die Zuordnung von Optionsverlusten zu den Anschaffungskosten des Basiswerts wurde deshalb in der aktuellen Version entfernt.